Ich bin Jarne Zynda, Solo-Webdesigner aus Burscheid im Bergischen Land, und baue Websites unter anderem für Kanzleien und Praxen – Berufe, in denen Werbung engen Regeln folgt. Beim Notariat ist dieser Rahmen noch einmal enger als bei Anwälten. Genau deshalb finde ich diese Projekte reizvoll: Wenn laute Werbung ausscheidet, bleibt nur eine Website, die durch Klarheit und Nützlichkeit überzeugt. Und das ist, ehrlich gesagt, ohnehin die beste Sorte Website.
Der enge Rahmen: was das Berufsrecht vorgibt
Vorweg die Einordnung, die mir wichtig ist: Ich bin Webdesigner, kein Jurist – das hier ist keine Rechtsberatung, sondern die Orientierung, mit der ich an solche Projekte herangehe. Verbindlich klärt den Einzelfall die zuständige Notarkammer.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, kein gewöhnlicher Dienstleister. Das notarielle Berufsrecht – insbesondere die Bundesnotarordnung (BNotO) und die berufsrechtlichen Richtlinien der Kammern – zieht daraus eine klare Linie: Sachliche Information ist zulässig, dem Amt widersprechende, reklamehafte Werbung ist es nicht. Eine Website ist also erlaubt und üblich; was auf ihr steht, muss aber nüchtern bleiben.
Praktisch heißt das für mich beim Bauen:
- Keine Superlative, keine Selbstanpreisung. Formulierungen wie „Ihr Top-Notar“ oder „schnell und günstig“ haben auf einer Notariats-Website nichts verloren.
- Keine Erfolgsversprechen und kein Werben um „Mandate“. Der Notar ist unparteiischer Betreuer aller Beteiligten – die Website muss diese Rolle widerspiegeln, nicht die eines Anbieters im Wettbewerb.
- Sachlichkeit als Stilmittel. Ruhige Gestaltung, klare Sprache, Information statt Inszenierung. Das ist keine Einschränkung, sondern passt exakt zu dem, was Besucher von einem Notariat erwarten.
Was die Website leisten darf und sollte
Innerhalb dieses Rahmens bleibt mehr Spielraum, als viele denken. Denn fast alles, was Besucher wirklich wissen wollen, ist schlicht sachliche Information:
- Tätigkeitsbereiche. Immobilienkaufverträge, Erbrecht und Testamente, Gesellschaftsrecht, Vorsorgevollmachten – eine klare Übersicht, womit man zum Notar kommt, hilft gerade Menschen, die zum ersten Mal einen Termin brauchen.
- Der Ablauf einer Beurkundung. Viele Beteiligte waren noch nie beim Notar und sind entsprechend unsicher. Ein Abschnitt „So läuft der Termin ab“ – Entwurf, Vorbesprechung, Verlesung, Unterschrift – nimmt Nervosität und spart Erklärungen im Termin.
- Erreichbarkeit und Organisation. Sprechzeiten, Telefonnummer, E-Mail, das Team im Sekretariat als erste Ansprechpartner.
- Anfahrt und Barrierefreiheit. Wo parke ich? Gibt es einen Aufzug? Ist das Büro mit dem Rollstuhl erreichbar? Solche Angaben sind für ältere und mobilitätseingeschränkte Beteiligte Gold wert – und daneben sollte auch die Website selbst barrierearm gebaut sein: klare Kontraste, lesbare Schriftgrößen, Bedienbarkeit per Tastatur. Mehr dazu im Ratgeber Barrierefreie Website – was ist Pflicht?.
Dazu kommt das rechtliche Fundament, das für jede Website gilt: vollständiges Impressum, Datenschutzerklärung, verschlüsselte Übertragung. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Pflichtangaben – die Checkliste.
Unterlagen-Checklisten: der stille Service
Wenn ich einen einzigen Inhalt für eine Notariats-Website empfehlen müsste, wären es Unterlagen-Checklisten. Für die häufigen Vorgänge – Immobilienkauf, Testament, Vollmacht, Gesellschaftsgründung – lässt sich sauber auflisten, welche Unterlagen und Angaben die Beteiligten zum Termin oder schon zur Entwurfserstellung mitbringen sollten: Personalausweis, Grundbuchdaten, Steuer-Identifikationsnummer, je nach Vorgang mehr.
Der Nutzen ist doppelt. Die Beteiligten kommen vorbereitet und fühlen sich sicherer. Und das Notariat spart sich einen erheblichen Teil der Rückfragen und Nachreichungen, die sonst Termine verzögern. Das ist Service, keine Werbung – und damit genau die Art Inhalt, die in den engen Rahmen passt und trotzdem echten Wert stiftet.
So handhabe ich es: Checklisten baue ich als eigene, druckbare Unterseiten – eine pro Vorgang, nicht als PDF-Sammelsurium. Die Inhalte kommen dabei immer vom Notariat selbst, nicht von mir: Welche Unterlagen ein Notar für welchen Vorgang braucht, legt er fest, ich bringe es nur in eine Form, die am Handy wie am Drucker funktioniert. Erfundene Muster-Checklisten aus dem Internet haben in so einem Projekt nichts verloren.
Warum das die Kanzlei spürbar entlastet
Ein Notariat „braucht“ keine Website, um Aufträge zu gewinnen – die Beurkundungen kommen über Zuständigkeit, Empfehlung und Gewohnheit. Der eigentliche Hebel liegt woanders: im Telefon des Sekretariats. Ein großer Teil der Anrufe dreht sich um dieselben Fragen. Welche Unterlagen brauche ich? Wie lange dauert das? Wo finde ich Sie? Kann ich einen Entwurf vorab bekommen?
Jede dieser Fragen, die die Website vorab beantwortet, ist ein Anruf weniger – und ein Anruf mehr, der sich um das Wesentliche drehen kann. Dazu kommt der Termin selbst: Beteiligte, die Ablauf und Unterlagen schon kennen, machen Beurkundungen planbarer. Ich verspreche hier bewusst keine bezifferbare Ersparnis – die hängt vom Notariat ab. Aber der Mechanismus ist so einfach wie verlässlich: Gut informierte Menschen fragen seltener nach.
Auch die Auffindbarkeit gehört zur Entlastung, ganz nüchtern verstanden: Wer „Notar + Ort“ sucht, sollte Amtssitz, Sprechzeiten und Anfahrt schnell finden – dafür reichen eine sauber strukturierte Seite und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber Lokale SEO – die Grundlagen. Ranking-Versprechen wie „Platz 1 bei Google“ kann seriös niemand geben – bei einem öffentlichen Amt wäre so ein Marketing-Wettrennen ohnehin fehl am Platz.
Gebühren: gesetzlich geregelt, kein Preismarketing
Ein Punkt macht Notariats-Websites sogar einfacher als andere: das Thema Preis entfällt. Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bei jedem Notar gleich – es gibt nichts zu verhandeln und nichts zu bewerben. Preiswerbung, Rabatte oder „kostenlose Erstberatung“-Versprechen wären nicht nur berufsrechtlich unzulässig, sie ergäben schlicht keinen Sinn.
Sinnvoll ist stattdessen genau ein Absatz: der sachliche Hinweis, dass die Kosten gesetzlich geregelt sind und sich in der Regel nach dem Geschäftswert richten – gern mit Verweis auf die Auskunftsmöglichkeit im Notariat für den konkreten Fall. Das beantwortet die stille Frage vieler Besucher („Was kostet mich das?“), ohne die Grenze zur Werbung auch nur zu berühren. Konkrete Gebührenbeispiele stimme ich immer mit dem Notariat ab, statt sie selbst zu formulieren.
Bleibt die Frage, was so eine Website in der Erstellung kostet – die ist bei mir nicht gesetzlich geregelt, aber transparent: Eine ehrliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Website?, mein handwerkliches Vorgehen unter Webdesign und einen Überblick zur Branche auf der Seite Websites für Notare. Wenn Ihr Notariat schon eine Website hat und Sie wissen möchten, wo sie steht: Der Website-Check ist kostenlos und unverbindlich – und bei einem Amt, das von Vertrauen lebt, schaue ich besonders genau auf Sachlichkeit, Pflichtangaben und Barrierefreiheit.
