Ratgeber

Kanzlei-Website, die Mandate bringt — worauf es rechtlich & inhaltlich ankommt

Eine Kanzlei-Website ist selten das, was ein Mandat gewinnt — aber oft das, was es verliert, wenn sie unklar, unseriös oder veraltet wirkt. Ich zeige Ihnen ruhig und ohne Marktschrei, worauf es bei einer Website für Rechtsanwälte ankommt: von klaren Rechtsgebieten über die Erstberatung bis zu den berufsrechtlichen Grenzen, die Sie kennen sollten.

Ich bin Jarne Zynda, Solo-Webdesigner aus Burscheid im Bergischen Land. Ich baue Websites für Ärzte, Zahnärzte, Kanzleien, Makler und lokale Dienstleister. In diesem Ratgeber ordne ich ehrlich ein, was eine Website für einen Rechtsanwalt leisten kann — und was nicht. Vorweg der wichtigste Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das hier ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung berufsrechtlicher Fragen sind Ihre Rechtsanwaltskammer und § 43b BRAO bzw. die BORA maßgeblich.

Rechtsgebiete klar zeigen — nicht alles auf einmal

Der häufigste Fehler auf Kanzlei-Seiten: Sie zählen zwölf Rechtsgebiete auf, und keines wird greifbar. Ein Mandant mit einem konkreten Problem — Kündigung, Verkehrsunfall, Erbstreit — sucht nicht die Allround-Kanzlei, sondern jemanden, der genau sein Anliegen sichtbar versteht.

Zeigen Sie Ihre Schwerpunkte deshalb so, dass ein Laie sich wiederfindet:

  • Eigene Unterseite je Schwerpunkt. Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht — jeweils eine Seite mit typischen Fragen und dem Ablauf, statt einer Stichwort-Liste.
  • Sprache des Mandanten, nicht des Gesetzbuchs. „Sie haben eine Abmahnung erhalten?" trifft besser als „Individualarbeitsrecht".
  • Ehrliche Abgrenzung. Wenn Sie ein Gebiet nicht bearbeiten, schreiben Sie das. Das schafft mehr Vertrauen als eine vollständige, aber unglaubwürdige Liste.

Die Fachanwaltsbezeichnung dürfen Sie führen, wenn Sie sie erworben haben — sie ist ein starkes, belegbares Signal. Erfinden oder andeuten sollten Sie sie nie.

Die Erstberatung: der eigentliche Einstiegspunkt

Kaum jemand beauftragt eine Kanzlei blind über ein Formular. Realistischer ist der erste, niedrigschwellige Kontakt — die Erstberatung oder ein kurzes Erstgespräch. Genau darauf sollte Ihre Website hinführen, ohne zu drängen.

Was dabei hilft:

  1. Ein klarer Weg zum Kontakt. Telefonnummer sichtbar, ein schlankes Kontaktformular, idealerweise die Angabe, wie es nach der Anfrage weitergeht.
  2. Transparenz zum Ablauf. „Sie schildern Ihr Anliegen, ich prüfe kurz, ob und wie ich helfen kann." Das nimmt die Hemmschwelle.
  3. Ehrlichkeit bei Kosten. Sie müssen keine Preise erfinden — dürfen es auch nicht seriös. Ein Hinweis auf die Erstberatung nach RVG und dass Sie im Erstgespräch die Kostenfrage klären, reicht und ist korrekt.

Wenn viele Anfragen telefonisch kommen und Sie im Termin sind, kann ein KI-Telefonassistent Anrufe annehmen und Rückruf-Wünsche strukturiert aufnehmen — nüchtern betrachtet ein Werkzeug gegen verpasste Erstkontakte, kein Ersatz für das anwaltliche Gespräch.

Seriöses Vertrauen entsteht aus Substanz, nicht aus Superlativen

Bei Rechtsanwälten zählt Vertrauen mehr als bei fast jeder anderen Branche. Und Vertrauen entsteht auf einer Website nicht durch „Die beste Kanzlei der Region", sondern durch nachprüfbare Substanz:

  • Ihr Werdegang. Ausbildung, Zulassung, Schwerpunkte, ggf. Fachanwaltstitel — sachlich, ohne Übertreibung.
  • Ein echtes Foto. Menschen mandatieren Menschen. Ein professionelles Porträt wirkt stärker als jedes Stockbild einer Waage oder eines Paragraphenzeichens.
  • Erreichbarkeit und Kanzleidaten. Anschrift, Sprechzeiten, Anfahrt. Wer Sie leicht findet, kontaktiert Sie eher.
  • Technische Solidität. Schnelle Ladezeit, saubere mobile Darstellung. Über 70 % der Nutzer surfen mobil — eine Seite, die auf dem Handy bricht, verspielt Vertrauen im ersten Moment. Mehr dazu im Ratgeber zu Sichtbarkeit und in meinem Beitrag zu Website-Kosten.

Bewertungen sind heikel: Anwaltsbewertungen unterliegen engen Grenzen, und ich rate davon ab, mit Sternchen zu werben, die Sie nicht sauber belegen und rechtlich absichern können. Substanz schlägt Sterne.

So handhabe ich es: Bei Kanzlei-Seiten baue ich zuerst die Schwerpunkt-Unterseiten und den Weg zur Erstberatung — dann erst Feinschliff am Design. Werbliche Formulierungen prüfe ich gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot: Was ich nicht belegen oder nicht sachlich formulieren kann, fliegt raus. Lieber eine ehrliche Aussage weniger als eine, die berufsrechtlich Ärger macht.

Berufsrechtliche Grenzen: was Sie nicht versprechen dürfen

Anwaltswerbung ist erlaubt — aber sie ist an Regeln gebunden. Der Rahmen ergibt sich vor allem aus § 43b BRAO und der BORA: Werbung muss sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht auf ein konkretes Mandat gerichtet sein. Reißerische Erfolgsversprechen sind tabu.

Konkret heißt das für Ihre Website:

  • Keine Erfolgsgarantien. „Wir setzen Ihren Anspruch durch" oder „100 % Erfolg" gehören nicht auf eine Kanzlei-Seite. Formulieren Sie, wie Sie arbeiten, nicht, was Sie garantieren.
  • Vorsicht bei Vergleichen. Sich über Kollegen zu stellen, ist berufsrechtlich sensibel.
  • Sachliche Referenzen. Konkrete Fälle nur anonymisiert und mit Bedacht — die Verschwiegenheitspflicht geht immer vor.
  • Vollständiges Impressum. Als Anwalt gelten erweiterte Pflichtangaben nach DL-InfoV: zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat der Verleihung, Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.

Das klingt nach vielen Verboten — ist aber in der Praxis kein Problem, weil sachliche Information ohnehin überzeugender wirkt als leere Superlative. Und noch einmal deutlich: Diese Einordnung ersetzt keine Prüfung durch Ihre Kammer. Im Zweifel fragen Sie dort nach, bevor eine Formulierung online geht.

Gefunden werden — realistisch eingeordnet

Viele Mandate beginnen bei einer lokalen Suche: „Anwalt Arbeitsrecht" plus Ort. Damit Sie dort auftauchen, hilft solide lokale Grundlagenarbeit — ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, konsistente Kanzleidaten, thematisch klare Unterseiten. Die Grundlagen habe ich im Ratgeber lokale SEO-Grundlagen zusammengefasst.

Was ich Ihnen nicht verspreche: einen bestimmten Google-Platz. Niemand, der seriös arbeitet, kann „Platz 1" garantieren — Rankings hängen von Wettbewerb, Standort und dem Suchverhalten ab und ändern sich laufend. Realistisch ist, die Seite technisch sauber und inhaltlich relevant zu machen, sodass Sie überhaupt eine faire Chance auf gute Sichtbarkeit haben. Wenn trotz Website kaum Anfragen kommen, lohnt der ehrliche Blick auf die Ursachen — dazu mein Beitrag warum keine Anfragen kommen. Und wenn Sie unsicher sind, wo Ihre aktuelle Seite steht, machen Sie den Website-Check.

Mehr zur Umsetzung finden Sie unter Webdesign und SEO sowie in der Branchen-Übersicht für Anwälte und Kanzleien.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir einfach — ich antworte meist innerhalb von 24 Stunden.

Ja. Anwaltswerbung ist erlaubt, wenn sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein konkretes Einzelmandat gerichtet ist (§ 43b BRAO, BORA). Unzulässig sind vor allem reißerische Erfolgsversprechen und irreführende Angaben. Das ist keine Rechtsberatung — im Zweifel klärt Ihre Kammer die konkrete Formulierung.

Neben den allgemeinen Angaben gelten für Anwälte erweiterte Pflichten nach DL-InfoV: die zuständige Rechtsanwaltskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung. Die genaue Ausgestaltung sollten Sie mit Ihrer Kammer abstimmen.

Nein, garantieren kann das seriös niemand — und berufsrechtlich wäre ein solches Versprechen ohnehin heikel. Eine gute Website kann Ihre Schwerpunkte klar zeigen, Vertrauen aufbauen und den Weg zur Erstberatung ebnen. Ob daraus ein Mandat wird, entscheidet sich im Gespräch mit Ihnen.

Ich rate zur Vorsicht. Anwaltsbewertungen und Referenzen unterliegen engen Grenzen, unter anderem wegen der Verschwiegenheitspflicht. Wenn überhaupt, dann anonymisiert und sauber abgesichert. Nachprüfbare Substanz wie Fachanwaltstitel und Werdegang wirkt meist stärker als Sternchen.

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