Ratgeber

Müssen KI-Texte auf der Website gekennzeichnet werden? Was seit August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Seitdem höre ich in Gesprächen oft dieselbe Sorge: „Darf ich meine Texte überhaupt noch mit KI schreiben lassen?" Die kurze Antwort: ja — aber es gibt Regeln, die man kennen sollte. Hier ordne ich ein, was wirklich gilt, ohne Panik und ohne Fachchinesisch.

Was sich am 2. August 2026 geändert hat

Die EU-KI-Verordnung (offiziell: Verordnung (EU) 2024/1689, oft „AI Act" genannt) ist schon länger in Kraft — aber ihre Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten erst seit dem 2. August 2026 verbindlich. Vereinfacht regeln sie vier Dinge:

  • Wer mit einer KI interagiert, muss das erkennen können. Chatbots und Sprachassistenten dürfen sich nicht als Menschen ausgeben — außer es ist ohnehin offensichtlich, dass man mit einer Maschine spricht.
  • KI-Anbieter müssen generierte Inhalte maschinenlesbar markieren. Große Anbieter betten deshalb inzwischen unsichtbare Wasserzeichen in Texte und Metadaten in Bilder ein. Das passiert auf Anbieterseite, nicht bei Ihnen.
  • Deep-Fakes müssen gekennzeichnet werden. KI-Bilder, -Videos und -Audio, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen, brauchen einen klaren Hinweis, dass sie künstlich erzeugt sind.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen als solche erkennbar sein, wenn sie veröffentlicht werden — außer ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung dafür.

Der letzte Punkt ist der, um den sich die meisten Missverständnisse ranken. Deshalb schauen wir ihn genauer an.

Was das für normale Firmen-Websites bedeutet

Die gute Nachricht zuerst: Für die allermeisten Unternehmens-Websites ändert sich durch die Textregel wenig. Die Kennzeichnungspflicht für Texte zielt auf Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — gedacht ist an nachrichtenähnliche Inhalte, die vollautomatisch und ohne menschliche Kontrolle erscheinen.

Ihre Leistungsseite, Ihre Team-Vorstellung, Ihre Anfahrtsbeschreibung? Das sind Unternehmensinformationen, keine Berichterstattung. Und sobald ein Mensch die Texte geprüft, überarbeitet und freigegeben hat und die Verantwortung dafür trägt, greift die Ausnahme ohnehin. Genau deshalb arbeite ich nach einem festen Prinzip: KI liefert Entwürfe, ein Mensch prüft, entscheidet und verantwortet. Wie ich das konkret handhabe, steht offen auf meiner KI-Transparenz-Seite.

Wichtig: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt — dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wie die Regeln in Ihrem konkreten Fall anzuwenden sind, klärt eine fachkundige Kanzlei. Gerade bei Heilberufen und regulierten Branchen lohnt der Blick auf das Berufsrecht zusätzlich.

Die Regel, die schon immer galt: nicht täuschen

Was viele bei der Debatte um die KI-Verordnung übersehen: Die wichtigste Grenze für Website-Texte stand schon vorher im Gesetz — im Wettbewerbsrecht. Irreführende Angaben sind unzulässig, egal ob ein Mensch oder eine KI sie formuliert hat. Für die Praxis heißt das:

  • Keine erfundenen Fakten. KI-Systeme erfinden im Zweifel Zahlen, Auszeichnungen oder Leistungen, die es nicht gibt. Ungeprüft veröffentlicht, haften Sie dafür — nicht die KI.
  • Keine Fake-Bewertungen und Fake-Referenzen. Erfundene Kundenstimmen sind abmahnbar und seit der letzten UWG-Reform ausdrücklich geregelt: Wer Bewertungen zeigt, muss sicherstellen können, dass sie echt sind.
  • Keine KI-Bilder, die als echte Fotos durchgehen sollen. Ein generiertes „Team-Foto" täuscht über den Betrieb — rechtlich riskant, und für das Vertrauen verheerend, wenn es auffliegt.

Mit anderen Worten: Nicht der KI-Einsatz ist das Risiko, sondern der ungeprüfte KI-Einsatz. Das gilt übrigens auch für die Inhalte, die gar nicht von der KI-Verordnung erfasst sind — mehr dazu im Ratgeber Gute Website-Texte schreiben.

Chatbots und Telefonassistenten: hier gilt eine klare Pflicht

Eindeutig ist die Lage bei interaktiven KI-Systemen. Wenn auf Ihrer Website ein KI-Chat Fragen beantwortet oder ein KI-Telefonassistent Anrufe annimmt, müssen Menschen erkennen können, dass sie nicht mit einem Mitarbeiter sprechen. In der Praxis reicht dafür eine klare Vorstellung: „Hier ist der digitale Assistent der Praxis Dr. Beispiel."

Ich richte das bei jedem System so ein — nicht nur wegen der Verordnung. Die Erfahrung zeigt: Anrufer reagieren entspannter, wenn sie wissen, woran sie sind, und sind eher bereit, ihr Anliegen zu hinterlassen. Ein Assistent, der so tut, als wäre er ein Mensch, verliert genau in dem Moment alles Vertrauen, in dem er auffliegt. Transparenz ist hier kein lästiges Pflichtprogramm, sondern Teil des Produkts.

Bilder, Videos und Social Media

Bei Medieninhalten ist die Verordnung strenger als bei Texten. Fotorealistische KI-Bilder und -Videos, die echt wirken, müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden — die großen Social-Media-Plattformen verlangen entsprechende Labels inzwischen auch beim Hochladen. Illustrationen, Icons oder erkennbar stilisierte Grafiken sind unkritisch; es geht um Inhalte, die jemand für echte Aufnahmen halten könnte.

Meine Empfehlung für lokale Betriebe ist davon unabhängig seit jeher dieselbe: Menschen, Räume und Arbeitsergebnisse gehören als echte Fotos auf die Website. Ein echtes Foto Ihres Empfangs schlägt jedes generierte Wunschbild — weil Besucher spüren, was authentisch ist. KI-Bilder haben ihren Platz bei Illustrationen und Konzepten, nicht beim Vortäuschen von Realität.

Die kurze Checkliste für Ihre Website

  1. Texte mit KI erstellen ist erlaubt — aber jede Seite wird von einem Menschen geprüft und freigegeben, und jemand trägt erkennbar die Verantwortung (etwa im Impressum und als Autor).
  2. Fakten checken: Zahlen, Leistungen, Qualifikationen, Öffnungszeiten — alles, was die KI formuliert hat, gegen die Realität prüfen.
  3. Chatbot / Telefonassistent: stellt sich als KI vor. Ohne Ausnahme.
  4. Fotorealistische KI-Medien: kennzeichnen oder weglassen. Team und Räume: nur echte Fotos.
  5. Keine Fake-Bewertungen, keine erfundenen Referenzen — das war schon vor der KI-Verordnung verboten.
  6. Offen damit umgehen: Eine kurze Transparenz-Notiz kostet nichts und nimmt dem Thema jede Angriffsfläche — zumal moderne KI-Inhalte ohnehin maschinenlesbar markiert sind.

Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Website steht — rechtlich wie inhaltlich — werfen Sie einen Blick auf die Pflichtangaben-Checkliste oder lassen Sie mich im kostenlosen Website-Check draufschauen. Ich bin Jarne Zynda von TrendShip, Solo-Webdesigner aus Burscheid im Bergischen Land — ich baue Websites und KI-Lösungen für Praxen, Kanzleien und gehobene lokale Dienstleister, und ich sage Ihnen ehrlich, was Sie brauchen und was nicht.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir einfach — ich antworte meist innerhalb von 24 Stunden.

In den meisten Fällen nein. Die gezielte Kennzeichnungspflicht der EU-KI-Verordnung für Texte betrifft im Kern Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche redaktionelle Kontrolle erscheinen. Gewöhnliche Unternehmens- und Leistungstexte, die ein Mensch geprüft und verantwortet hat, fallen nicht darunter. Irreführen dürfen die Texte trotzdem nicht — das regelt das Wettbewerbsrecht unabhängig davon. Für den Einzelfall gilt: Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel fragen Sie eine fachkundige Kanzlei.

Ja, hier ist die Lage klar: Wer mit einem KI-System chattet oder spricht, muss erkennen können, dass es kein Mensch ist — es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Ein seriös eingerichteter KI-Chat oder Telefonassistent stellt sich deshalb als digitaler Assistent vor. Das kostet erfahrungsgemäß keine Akzeptanz, im Gegenteil: Anrufer reagieren gelassener, wenn sie wissen, woran sie sind.

Fotorealistische KI-Bilder, die echte Menschen, Orte oder Ereignisse zu zeigen scheinen, müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Für eine Firmenwebsite rate ich unabhängig davon: Team, Räume und Referenzen immer mit echten Fotos zeigen. Ein KI-Bild, das ein echtes Praxisteam vortäuscht, wäre auch wettbewerbsrechtlich ein Problem — und es zerstört Vertrauen, wenn es auffliegt.

Zunehmend ja. Große KI-Anbieter betten inzwischen maschinenlesbare Markierungen wie unsichtbare Wasserzeichen in generierte Inhalte ein — das verlangt die EU-KI-Verordnung von den Anbietern. Darauf sollte man seine Kommunikation einstellen: Wer KI nutzt, fährt mit einem offenen, geprüften Umgang besser als mit der Behauptung, alles sei rein handgemacht.

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