Der Grundsatz: KI ist mein Werkzeug, nicht mein Vertreter
Ich arbeite mit KI-Systemen, so wie andere Betriebe mit CAD-Software oder einer guten Bildbearbeitung arbeiten: als Werkzeug, das Entwürfe schneller macht. KI unterstützt mich beim Formulieren von Textentwürfen, beim Programmieren und bei der Recherche. Was daraus auf dieser Website oder in einem Kundenprojekt landet, habe ich vorher persönlich gelesen, geprüft, überarbeitet und freigegeben.
Die redaktionelle und inhaltliche Verantwortung für alle Inhalte dieser Website liegt bei mir — Jarne Zynda, TrendShip UG (haftungsbeschränkt), Burscheid. Kein Text geht automatisch online.
Wo KI bei TrendShip im Einsatz ist
- Textentwürfe: Erste Fassungen von Website-Texten und Ratgeber-Artikeln entstehen teilweise mit KI-Unterstützung. Struktur, fachliche Aussagen und der finale Wortlaut werden von mir geprüft und verantwortet.
- Code & Technik: Beim Programmieren nutze ich KI-Assistenz. Getestet und abgenommen wird von mir.
- KI-Lösungen für Kunden: Telefonassistenten, Chat-Funktionen und Prozess-Automatisierung — hier ist KI das Produkt selbst. Dazu unten mehr.
Was ich bewusst nicht mache
- Keine erfundenen Referenzen oder Bewertungen. Weder von Hand noch per KI. Erfundene Kundenstimmen sind irreführend und wettbewerbswidrig — und sie fliegen auf.
- Keine KI-Bilder, die sich als echte Fotos ausgeben. Wenn auf einer Seite ein Team, Räume oder Referenzen zu sehen sind, dann echte Aufnahmen. Fotorealistische KI-Bilder, die real wirken sollen, werden gekennzeichnet — oder gar nicht erst eingesetzt.
- Keine ungeprüfte Veröffentlichung. KI kann Fakten erfinden. Deshalb gilt: kein Inhalt ohne menschliche Prüfung und Freigabe.
Was die EU-KI-Verordnung verlangt
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689). Die für Websites und lokale Betriebe wichtigsten Punkte, so wie ich sie umsetze:
- Maschinenlesbare Markierung: Anbieter moderner KI-Modelle betten in generierte Inhalte inzwischen maschinenlesbare Kennzeichnungen ein (etwa unsichtbare Wasserzeichen in Text und Metadaten in Bildern). Das passiert auf Anbieterseite automatisch — und ist ein Grund mehr, mit KI-Einsatz offen umzugehen, statt ihn zu verstecken.
- Redaktionelle Verantwortung bei Texten: Für veröffentlichte Texte sieht die Verordnung eine gesonderte Kennzeichnung im Kern dort vor, wo Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Kontrolle erscheinen. Wo ein Mensch die Inhalte redaktionell prüft und die Verantwortung trägt, greift diese Pflicht nicht. Genau so arbeite ich — und lege es hier trotzdem offen.
- Chatbots und Sprachassistenten: Wer mit einem KI-System spricht oder chattet, muss das erkennen können. Die KI-Telefonassistenten und Chat-Lösungen, die ich für Kunden einrichte, geben sich deshalb als solche zu erkennen — kein Assistent tut so, als wäre er ein Mensch.
- Deep-Fakes und fotorealistische KI-Medien: Künstlich erzeugte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die echt wirken, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden. Das setze ich auch bei Social-Media-Inhalten um, die ich für Kunden produziere.
Einordnung: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt — diese Seite beschreibt, wie ich selbst arbeite, und ersetzt keine Rechtsberatung. Was die KI-Verordnung für Ihren konkreten Betrieb bedeutet, klärt im Zweifel eine fachkundige Kanzlei. Einen verständlichen Einstieg gibt mein Ratgeber Müssen KI-Texte auf der Website gekennzeichnet werden?.
Was das für meine Kunden bedeutet
Wenn ich eine Website baue, entstehen die Texte in enger Abstimmung: Sie liefern die Fakten zu Ihrem Betrieb, ich forme daraus die Inhalte — mit KI als Entwurfswerkzeug und mit Ihrer Freigabe vor dem Livegang. Falsche Tatsachenbehauptungen, erfundene Zahlen oder Fake-Bewertungen haben darin keinen Platz, denn dafür würden am Ende Sie haften. Auf Wunsch nehme ich eine entsprechende Transparenz-Notiz auch auf Ihrer Website auf.
Fragen dazu? Schreiben Sie mir — ich antworte persönlich.
